Manuel Vogel
· 14.05.2023
Still und heimlich wurde in einer geänderten Befahrensordnung das Wingsurfen dem Kiten gleichgestellt und somit in weiten Teilen des Nationalpark Wattenmeer verboten. Die Behörde stellt aber eine erneute Prüfung in Aussicht - in zehn Jahren.
Aktuell ist oft vom geplanten Nationalpark Ostsee die Rede, wenn es um mögliche Spotschließungen geht - an der Nordsee, im Nationalpark Wattenmeer, wurden bereits Fakten geschaffen. Dort ist das Kitesurfen generell verboten und nur in ausdrücklich ausgewiesenen Zonen erlaubt. Durch eine Anpassung der Befahrensordnung wurde Ende April nun auch das Wingsurfen dem Kiten gleichgestellt. Somit gelten für Wingsurfer im Nationalpark Wattenmeer die gleichen Regeln und Zonen wie für Kiter.
Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr begründete die Gleichstellung von Kitern und Wingsurfern auf Anfrage des Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) wie folgt:
“Wie beim Kitesurfen handelt es sich auch beim Wingsurfen um eine wassersportliche Nutzung, die einen besonderen Einfluss auf die zu schützende Flora und Fauna haben kann. Das Wingsurfen stellt eine dem Kitesurfen vergleichbare Tätigkeit dar mit schnellen Richtungsänderungen, ähnlicher Geschwindigkeit und Sprüngen und entfaltet daher dementsprechende Wirkungen auf die Natur. Aus diesem Grund darf auch das Wingsurfen wie das Kitesurfen nur in ausgewählten, weniger sensiblen Bereichen ausgeübt werden, den Erlaubniszonen. Damit soll sichergestellt werden, dass aus diesen Aktivitäten resultierende, potentielle Störungen, die negative Folgen auf die Schutzzwecke der Nationalparke haben können, nicht bzw. kaum eintreten.”
“Diese Gleichstellung mit dem Kitesurfen ist in unserem Augen nicht zu begründen”, sagt Thomas Weinhardt, Ehrenvorsitzender des VDWS. “Wingsurf-Boards sind deutlich größer als Kiteboards, im Einsteigerbereich werden die langen Windsurf- oder SUP Boards verwendet. Der eigentliche Wing wird ohne lange Leinen direkt mit den Händen gehalten, ist mit einer Leash gegen Wegfliegen gesichert und ist bei vergleichbaren Windverhältnissen kleiner als ein Kite oder Windsurfsegel. Daraus ergibt sich ein völlig anderes Fahrverhalten als beim Kiten. Insofern erschließt sich uns die angeführten Gefahren des "besonderen Einfluss auf die zu schützende Flora und Fauna" nicht und wir können auch keine potentielle Störungen erkennen, wie sie beim Kitesurfen durchaus nachvollziehbar sind.”
Dass eine erneute Prüfung vorgesehen ist, klingt zunächst positiv. Auf Nachfrage räumt das Ministerium allerdings ein, dass diese erst in zehn (!) Jahren vorgesehen ist.
Eine offensichtliche Fehlentscheidung erst in zehn Jahren zu korrigieren, ist nicht akzeptabel
“Das ist nicht zufriedenstellend!”, ergänzt Weinhardt. “Die in § 11 genannte Zeitspanne von zehn Jahren bis zur Evaluierung halten wir im Hinblick auf eine offensichtlich fachliche Fehlentscheidung hinsichtlich des Verbots des Wingsurfens für nicht angemessen. Wir haben das Ministerium gebeten, die Befahrensverordnung zeitnah zu evaluieren und zu korrigieren - ggf. per Erlass, um die Aussetzung des Wingverbots und den Wassersportschulen und Freizeitsportlern die Ausübung des Sports zu ermöglichen.”
Wer sich den zugrundeliegenden Gesetzestext durchlesen möchte, findet diesen HIER.
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