Manuel Vogel
· 27.05.2021
“Was ist Wingsurfen eigentlich?” Ist das jetzt Windsurfen ohne Mast? Oder Kitesurfen ohne Leinen? Weil Behörden den neuen Sport (noch) nicht auf dem Zettel haben, ist vielerorts unklar, was erlaubt und verboten ist. Was die Problematik ist und welche Vorfahrtsregeln auf dem Wasser gelten, erfahrt ihr hier.
Es gibt fast nichts, was im mitunter überregulierten Europa nicht geregelt wäre und vermutlich ist Deutschland inoffizieller Weltmeister im Aufstellen von Verbotsschildern. Wassersport macht da keine Ausnahme, an nahezu allen stärker frequentierten Spots ist klar geregelt, wer wann wo aufs Wasser darf. Dabei haben es Windsurfer vielerorts noch leichter als Kiter – die Gefahr durch lange Leinen und eine mitunter attestierte “Scheuchwirkung” der Kites haben dazu geführt, dass Kiten an zahlreichen Spots nicht mehr erlaubt ist. Aber was ist mit Wingsurfen? Ist das jetzt an Spots mit Kiteverbot ebenfalls verboten? Oder wird Wingfoilen mit Windsurfen in einen Topf geworfen?
Genau dieses Problem tritt mittlerweile an immer mehr Spots auf, z.B. am Zwenkauer See bei Leipzig. Kiten ist dort verboten, Windsurfen aber erlaubt. Erst kürzlich würde ein Wingsurfer von der örtlichen Wasserschutzpolizei um 60 Euro erleichtert. Begründung: Wingsurfen und Kiten sind gleichzustellen, ein Kiteverbot gelte demnach auch für Wingfoiler.
Wir haben mal beim Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V (VDWS) nachgefragt, ob es denn bereits eine klare Regelung gibt.
Thomas Weinhardt, 1. Vorsitzender des VDWS, erklärt die Sachlage: “Da das Wingsurfen eine ganz neue Sportart ist, dürfte es noch einige Zeit dauern, bis dazu etwas in den diversen Verordnungen zu finden ist. Sollte das aktuell schon irgendwo reglementiert sein, kann es sich nur um eine lokale oder kommunale Polizeiverordnung handeln.
Solch eine Zuordnung ist eigentlich ziemlich abenteuerlich, weil der Wing, im Gegensatz zum Kiten mit langen Leinen, ja direkt in den Händen gehalten wird. Von unseren Wassersportschulen wurden uns diesbezüglich noch keine Probleme bzw. Konflikte gemeldet. Grundsätzlich ist in unseren Augen das Wingen aber dem Windsurfen gleichzustellen”, erklärt Weinhardt.
Wir arbeiten darauf hin, dass Wingen rechtlich mit dem Windsurfen gleichgestellt wird
Klar sind immerhin die Vorfahrtsregeln von Windsurfern, Kitern und Wingsurfern untereinander, hier sind alle drei Sportarten gleichzustellen.
Bis es hingegen klare Regelungen für viele Spots in den Binnen- und Küstenregionen gibt, dürfte noch etwas Zeit vergehen.